DiALOGiFY Allgemeine DienstleistungsBestimmungen Ergänzungen Business

DiALOGiFY Allgemeine DienstleistungsBestimmungen Ergänzungen Business

1. Gegenstand, Geltung und Änderung der Ergänzungen

DiALOGiFY AG, Grienbachstrasse 11, 6300 ZugSchweiz („DiALOGiFY„) betreibt einen Dienst zur Ausschreibung
und Annahme bestimmter Aufgaben und/oder Dialoge, die sog. „Dialoge“ (der „Dienst„). Der Dienst ist je nach
Art der Kampagne über die Website www.dialogify.io („Webseite“), über einen individuellen URL
(„Webbrowser“) und/oder eine Anwendersoftware für Smartphones („Scoutsss App“) zugänglich (alles
zusammen die „Plattform„).
Die Bestimmungen in den DiALOGiFY Allgemeine Dienstleistungs-Bestimmungen Ergänzungen Business (die
Bedingungen Business„) verstehen sich als Ergänzung zu den DiALOGiFY Allgemeine DienstleistungsBestimmungen (die “ Allgemeinen Bedingungen„), der Datenschutzerklärung, den Cookies Richtlinien und
Haftungsausschluss für Mitglieder (die „Dialog Initiatoren„), die in Ergänzung zur Nutzung des Diensts eine
oder mehrere der folgenden Services (die „Services„) von DiALOGiFY beziehen:

a) Lizenz für die DiALOGiFY Software (das „Mitgliederkonto„), mit welcher der Dialog Initiator;
a. für eigene Gruppen Dialoge aufsetzen, publizieren, auswerten und exportieren kann;
b. oder für Dialog Teilnehmer Dialoge aufsetzen, publizieren, auswerten und exportieren kann;
b) Hosting von Kampagnendaten (z.B. Bilder, Videos, etc.);
c) Services Knowhow und Manpower.

Besteht ein Widerspruch zwischen den Bedingungen Business und den Allgemeinen Bedingungen, gehen die
Bedingungen Business vor.
Die Bedingungen Business sind neben den Allgemeinen Bedingungen stets Bestandteil der mit DiALOGiFY
geschlossenen Vereinbarungen auf der Grundlage von DiALOGiFY Bestellscheinen oder anderer Verträge (die
„Vereinbarung“), welche Leistungen der drei oben genannten Services (a, b und/oder c) zum Gegenstand
haben. Der Dialog Initiator stimmt diesen Bedingungen Business sowie den Allgemeinen Bedingungen durch
entsprechende Vereinbarung (Start der Vereinbarung) mit DiALOGiFY und in jedem Fall spätestens mit dem
ersten Login/öffnen des personenbezogenen Mitgliederkontos oder mit der ersten Lancierung einer
Kampagne über sein personenenbezogenes Mitgliedskonto zu.

Die Bedingungen Business können jederzeit geändert werden. Für neue Dialog Initiatoren gilt jeweils die bei
der Registrierung aktuelle Fassung. Bestehende Dialog Initiatoren können per E-Mail an die letzte im
personenbezogenen Mitgliedskonto registrierte Adresse und/oder beim Login in/öffnen des
personenbezogenen Mitgliederkontos über eine neue Fassung informiert werden. Neue Fassungen treten
einen Monat nach Mitteilung in Kraft, sofern ihr der Dialog Initiator nicht vorher widerspricht.

Die Einzelheiten der Vereinbarung ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuellen Preislisten
von DiALOGiFY und möglicher Ergänzungen.

DiALOGiFY ist berechtigt, unentgeltliche Leistungen, auch in Teilen, jederzeit zu ändern oder einzustellen.
DiALOGiFY wird dabei auf berechtigte Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und den Kunden – soweit
technisch möglich und zumutbar – mit angemessener Frist hierüber vorab informieren.

DiALOGiFY stellt den Mitglidern die Plattform 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur
Verfügung („Systemlaufzeit„). DiALOGiFY gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im
Jahresmittel (nachfolgend „Service Level„). Über erforderliche Wartungsarbeiten und dadurch bedingte
Ausfälle der Plattform wird DiALOGiFY die Mitglieder (Dialog Initiatoren) soweit möglich rechtzeitig
informieren. Ausfälle der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die Service Level
angerechnet. Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten, in denen die
Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DiALOGiFY
liegen, wie bspw. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc., über das Internet nicht zu erreichen sind, ist
DiALOGiFY nicht verantwortlich und werden nicht auf die Service Level angerechnet.

2. Ergänzungen

2.1 Zahlungsbedingungen
DiALOGiFY fakturiert die Leistungen für das Mitgliederkonto, das Hosting von Kampagnendaten und/oder die
Services Knowhow und Manpower gegenüber dem Dialog Initiator, sobald die Vereinbarung akzeptiert wurde.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen sinngemäss.
Der Dialog Initiator verpflichtet sich zur Einhaltung der in der Vereinbarung genannten Zahlungskonditionen,
selbst wenn es zu einer Beanstandung der Leistung kommen sollte. Der Dialog Initiator verzichtet auf die
Einrede der Verrechnung. Berechtigte Ersatzansprüche des Dialog Initators gemäss den Allgemeinen
Bedingungen wird DiALOGiFY dem Dialog Initiator gemäss den Allgemeinen Bedingungen rückerstatten.

2.2 Inhalt der Services
Mitgliederkonto: DiALOGiFY liefert dem Dialog Initiator und dem DiALOGiFY namentlich bekannt gegebenen
Administrator bzw. weiteren Business Usern Zugänge zu einer webbasiereden Software. Diese Software
(Anwendung via Website) bietet die Möglichkeit, verschiedene Formen von Kampagnen mit eigenen Gruppen
oder andere Dialog Teilnehmern umzusetzen, d.h. zu erstellen, zu lancieren und auszuwerten bzw. Resultate
zu exportieren. Die Einzelheiten der Vereinbarung ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Abschlusses
aktuellen Preislisten von DiALOGiFY und möglicher Ergänzungen in der Vereinbarung.
Der Leistungsumfang ist in der Vereinbarung definiert.
Hosting: Diese Serviceleistung ermöglicht es dem Dialog Initiator laufend auf Daten durchgeführter
Kampagnen (z.B. Bilder, Videos, etc.) via personenbezogenes Mitgliederkonto zuzugreifen. Der
Leistungsumfang ist in der Vereinbarung und/oder auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuellen
Preislisten definiert.
Services Knowhow und Manpower: DiALOGiFY bietet verschiedene Zusammenarbeits-Modelle für personelle
Ressourcen. Der Leistungsumfang ist in der Vereinbarung und in den DiALOGiFY Bedingungen Business Ziffer
2.8. definiert.

2.3 Verpflichtungen/Rechte von DiALOGiFY
DiALOGiFY muss angemessene Vorkehrungen zur Sicherung und falls notwendig zur Wiederherstellung aller
Daten treffen, die der Dialog Initiator im Rahmen der Nutzung des Mitgliederkontos erstellt. Die
Wiederherstellung von Daten, die von Mitgliedern selbst absichtlich oder versehentlich gelöscht worden sind,
ist nicht Teil der Dienstleistung.

Wenn DiALOGiFY den Verdacht hat, dass die Vereinbarung verletzt wird, darf DiALOGiFY überprüfen, wie der
Dialog Initiator den Dienst, die Plattform verwendet. DiALOGiFY ist berechtigt, auch ohne Verdacht
stichprobeweise Kontrollen durchzuführen, ob die Mitglieder die Vereinbarung einhalten. Es ist DiALOGiFY
überlassen, Kampagnen für eigene Gruppen des Dialog Initiators oder andere Dialog Teilnehmer erst nach
einer vorgängigen Prüfung freizuschalten.

Besitz und Eigentum an Unterlagen, welche DiALOGiFY dem Dialog Initiator zur Verfügung stellt, inklusive aller
Urheber- und Eigentumsrechte, bleiben zu jeder Zeit einzig und ausschliesslich bei DiALOGiFY. Sowohl der
Dialog Initiator als auch allfällige ihm angeschlossene Unternehmen enthalten sich jeglicher Handlungen,
welche sich gegen diesen Besitz und Eigentum richten. Die Logos von DiALOGiFY, welchen in den Unterlagen
zu Händen des Dialog Initiators aufgeführt sind, sind Marken von DiALOGiFY und/oder seiner Lizenznehmer.

2.4 Personenbezogene Daten
Verarbeitet der Dialog-Initiator mit der DiALOGiFY-Software personenbezogene Daten Dritter, ist er für die
Einhaltung der Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der
Europäischen Datenschutzverordnung (Verordnung [EU] 2016/679) (GDPR) selbst verantwortlich. Darüber
hinaus muss der Dialoginitiator die Datenschutzgesetze aller Länder beachten, denen seine
Datenverarbeitung unterliegt.
Für den Fall, dass Daten ausserhalb der EU oder der USA verarbeitet werden, verpflichtet sich der DialogInitiator, die personenbezogenen Daten Dritter, die die DiALOGiFY-Software nutzen, in einer Weise zu
verarbeiten, die mit den allgemeinen Grundsätzen der GDPR, wie sie von der Europäischen Kommission
formuliert wurden, übereinstimmt: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform/rulesbusiness-and-organisations/principles-gdpr_de.

2.5 Verpflichtungen/Rechte des Dialog Initiators
Der Leistungsumfang des Mitgliederkontos ist in der Vereinbarung und der relevanten Preisliste geregelt.

Sind in der Vereinbarung Hotline-Stunden aufgeführt, werden diese bei Nichtnutzen innerhalb von 12
Monaten nicht übertragen und nicht zurückvergütet. Hotline Stunden können ausschliesslich für
Softwaresupport eingesetzt werden und nicht für sonstige Service Leistungen von DiALOGiFY, wie z.B. einen
Ressourceneinsatz Knowhow und/oder Manpower.

Für Klagen im Zusammenhang mit dem Inhalt von Kampagnen, die von einem Dialog Initator aufgesetzt
wurden, haftet der Dialog Initiator über dessen Mitgliederkonto die Kampagne aufgesetzt wurde.

Dem Dialog Initiator ist es untersagt, jegliche von DiALOGiFY zur Verfügung gestellte Leistungen oder
Gegenstände weiterzuverkaufen oder an Dritte zu lizenzieren. Dem Dialog Initiator ist es unter anderem nicht
gestattet, Kampagnen mit Gruppen oder anderen Dialog Teilnehmern für Dritte zu realisieren, sowohl
entgeltlich als auch unentgeltlich.

Der Dialog Initiator ist verpflichtet, DiALOGiFY nur personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, welche
gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz und der DGSVO rechtmässig erhoben wurden und rechtmässig
weitergegeben werden dürfen. Werden die Daten für den Zweck des Direkt-Marketings an DiALOGiFY
weitergegeben, so ist der Dialog Initiator zudem verpflichtet, nur personenbezogene Daten weiterzugeben,
bei welchen auch eine gültige Einwilligung für das Direkt-Marketing eingeholt wurde.

Weiter sind die Teile eines Dialogs durch den Dialog Initiator beim Aufsetzen entsprechend zu markieren,
wenn im Dialog personenbezogene Daten (E-Mail, Name, Vorname, Adresse, Telefonnummern (MobileNummer und/oder Festnetznummer), Geburtsdatum, Geschlecht) abgefragt werden. Bevor der Dialog
Teilnehmer im Dialog erstmals personenbezogene Daten erfasst, werden ihm, wenn dies nicht schon bei der
Mitgliederkonto-Eröffung gemacht wurde, die Allgemeinen Bedingungen (inkl. Datenschutzerklärung) gezeigt,
welche er explizit akzeptieren muss, damit er im Dialog weiterfahren kann.

Zur Vermeidung von Unklarheiten und im Falle, dass sich der Dialog Initiator dazu entscheidet, die von
DiALOGiFY verwendeten Cookies in seinen eigenen Datenschutz und Cookie Bestimmungen einzuarbeiten, ist
dieser selbst für die entsprechende Umsetzung verantwortlich. Dies beinhaltet auch die regelmässige
Anpassung dieser Dokumente an die von DiALOGiFY veröffentlichte Liste von verwendten Cookies.

Der Dialog Initiator haftet gegenüber DiALOGiFY für den Umstand, dass den Dialog Teilnehmern diese
Datenschutz- und Cookie Bestimmungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und eventuell benötigte
Einwilligungen rechtmässig eingeholt werden.

Der Dialog Initiator haftet für die Einhaltung der in dieser Ziff. 2.5 vereinbarten Verpflichtungen unbeschränkt.
Der Dialog Initiator wird DiALOGiFY im Falle einer Verletzung der hier vereinbarten Verpflichtungen für die
von Dritten gegenüber DiALOGiFY geltend gemachten und erfolgreich durchgesetzten
Schadenersatzansprüche samt Abwehrkosten (Anwalts- und Gerichtskosten) vollumfänglich schladlos halten.

2.6 Dauer und Preis der Vereinbarung
Die Vereinbarung ist ab dem auf der Vereinbarung genannten Datum gültig, jeweils für eine Dauer von zwölf
(12) Monaten, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung verlängert sich nach Ablauf
automatisch um weitere zwölf (12) Monate oder um die in der Vereinbarung genannte Lizenzdauer, es sei
denn sie wird von einer der beiden Parteien gekündigt. Die Kündigung durch den Dialog Initiator muss
schriftlich mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail an hello@dialogify.io bis spätestens zwei (2) Monate
vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgen. Die Kündigung durch DiALOGiFY muss schriftlich per E-Mail an die im
Mitgliederkonto hinterlegte Profil-E-Mail Adresse bis spätestens zwei (2) Monate vor dem Ablauf der
Vertragsdauer erfolgen.
DiALOGiFY behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung bei Vertragsverlängerung einseitig
anzupassen.

2.7 Gruppen
Der Dialog Initiator kann Gruppen in seinem Mitgliederkonto erstellen und Gruppenmitglieder einladen.

Jedes Mitglied von Gruppen wird automatisch Teil der DiALOGiFY Community. Jedes Mitglied der DiALOGiFY
Community akzeptiert spätestens bei der Registrierung oder dem Erfassen personenbezogener Daten die
DiALOGiFY Allgemeinen Bedingungen, Datenschutzerklärung, Cookies Richtlinien und, wenn vorhanden,
zusätzliche Bestimmungen.

Für die Mitglieder der DiALOGiFY Community ist ersichtlich, ob es sich bei einer Dialog-Einladung um eine
Einladung einer Gruppe handelt, der das Mitglied angehört oder nicht. Die Teilnahme an Kampagnen ist für
alle Mitglieder der DiALOGiFY Community freiwillig.

Eigene Gruppen dürfen in der Profilselektion für Kampagnen von anderen Dialog Initatoren ohne schriftliche
Erlaubnis des Dialog Initators nicht gezielt als Gruppe selektiert werden. Die Gruppe wird in anderen
Mitgliederkontos nicht angezeigt. Entsprechen jedoch die Mitglieder der Gruppe anderen
Profilierungskriterien, dürfen diese Mitglieder der DiALOGiFY Community, zu von DiALOGiFY verwalteten
Dialoge, von DiALOGiFY eingeladen werden.

Jedes Mitglied der DiALOGiFY Community kann sich jederzeit selber aus einer Gruppe oder der DiALOGiFY
Community deaktiveren. Deaktivert sich ein Mitglied der DiALOGiFY Community, deaktiviert es sich auch
automatisch aus allen Gruppen und kann so vom Dialog Initiator nicht mehr kontaktiert werden.
Deaktiviert sich ein Mitglied aus der DiALOGiFY Community und verlangt, dass auch die mit einem Dialog
mitgelieferten personenbezogenen Daten gelöscht werden müssen, hat der Dialog Initiator die Situation
selber zu klären.

Wird eine Gruppe aufgelöst, bleiben die Mitglieder der aufgelösten Gruppe Teil der DiALOGiFY Community.
Möchte ein Mitglied aus der DiALOGiFY Community austreten, kann es sich jederzeit kostenfrei selber
deaktivieren.

2.8 Service Manpower und Knowhow (Generell und Berechnung der
Servicestunden).
Ein Serviceabonnement wird mit dem gewünschten Zusammenarbeitsmodel für ein Jahr (365 Kalendertage)
im Voraus abgeschlossen, meistens mit der gleichen Laufzeit der Lizenz für das Mitgliederkonto.

Wird dies vom Dialog Initiator gewünscht, wird im Vorfeld eines Einsatzes die benötigte Einsatzzeit geschätzt.

Eine Service-Stunde entspricht einer Stunde Manpower. Eine Stunde Knowhow entspricht 1,25 ServiceStunden. In einem Jahr nicht eingesetzte Service-Stunden werden mit einem Abschlag von 25% auf das nächste Servicejahr übertragen. Maximale Übertragbarkeit von Servicesunden: 2 Jahre.

Gewünschte Einsatzzeiten ausserhalb der üblichen Bürozeiten von 08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 (CET)
werden mit einem Aufschlag von +20% berechnet.
Expresszuschlag: Vom Dialog Initiator gewünschte durchgehend verfügbare Einsatzzeiten während 36
Stunden werden mit einem Aufschlag von +20% berechnet.

Ausserhalb einer Vereinbarung für das Mitgliederkonto bezogene Service-Stunden werden mit dem Standard
Ansatz berechnet.

Die Aufschläge sind kumulierbar.

Einsatzzeiten von der 1. bis zur 15. Minute werden als 15 Minuten gerechnet.

Anfahrtzeiten werden wie folgt berechnet: Zeit gemäss Googlemaps vom DiALOGiFY Sitz in Zug,
Grienbachstrasse 11, 6300 Zugzum Einsatzort. Es wird der Ansatz Manpower eingesetzt.

Sollten die Service-Stunden nicht direkt mit einem Projekt verbunden sein, sondern für eine bestimmte Frist
gebucht werden, werden die Service-Stunden, wenn nicht anders vereinbart, quartalsweise wie folgt
abgerechnet – Inhalt Abrechnung:

– Kundenadresse inkl. Kontakperson Kunde
– Titel: Serviceleistung QUARTAL JAHR, von …. bis …
– Person von DiALOGiFY / Startzeit / Schlusszeit / Einsatzdauer (aufgerundet auf 15 Minuten)
– Ansatz Manpower oder Knowhow
– Faktor für ev. Aufschläge
– Beschreibung Aktivität
– Restsaldo in Service-Stunden

2.9 Geheimhaltung / Geistiges Eigentum und Verwendungsrechte
Die Parteien wahren Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen. Informationen, welche DiALOGiFY bei Erhalt bereits bekannt
oder öffentlich bekannt sind oder DiALOGiFY ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich
gemacht wurden, gelten nicht als vertrauliche Informationen.

Die vom Dialog Initiator DiALOGiFY zur Verfügung gestellten Informationen dürfen von DiALOGiFY nur im
Rahmen des Auftrags verwendet werden.

DiALOGiFY erwirbt sämtliche Rechte an allen im Rahmen des Auftrages durch DiALOGiFY geschaffenen
Ergebnissen. Davon erfasst sind auch alle Urheber- und andere Immaterialgüterrechte sowie Verwendungsund Verwertungsrechte wie Lizenzrechte. Ausgenommen ist allgemein zugängliches Fach- und
Methodenwissen.

3. Abschlussbestimmungen

3.1 Verletzung des Vertrags und Missbrauch des Dienstes, der Plattform
DiALOGiFY behält sich das Recht vor, dem Dialog Initiator den Zugang zum Dienst und der Plattform mit
sofortiger Wirkung für den Fall zu verweigern, dass DiALOGiFY seitens des Dialog Initators oder der Nutzer
irgendeine Form des Missbrauchs entdeckt, einen Vertragsbruch oder die Verletzung anwendbarer
Rechtsvorschriften feststellt. In solchen Fällen besteht für DiALOGiFY keine Haftung für Schäden, die dem
Dialog Initiator durch den Verlust der Möglichkeit zur Nutzung des Dienstes und der Plattform entstehen.

3.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden oder enthält
sie eine auslegungsbedürftige Lücke, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine der Absicht der Parteien möchlichst nah
kommende rechtswirsame Regelung.

Ungeachtet dieses gerade genannten Punkts stimmen beide Vertragsparteien zu, dass sie nach Treu und
Glauben verhandeln, um eine allfällig ungültige fehlerhafte oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine
gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen. Diese neue Bestimmung soll die Absicht beider Parteien
bezüglich der ursprünglichen Bestimmungen soweit wie möglich reflektieren.

3.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Unter Vorbehalt zwingender rechtlicher Bestimmungen unterstehen sämtliche Rechtsbeziehungen aus
Verträgen, die unter Einschluss dieser Bedingungen Business geschlossen werden, schweizerischem Recht
unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand
ist jeweils Zug, Schweiz.

Diese Allgemeinen Dienstleistungs-Bestimmungen Ergänzungen Business wurde zuletzt am 1. Oktober 2021
aktualisiert.